Ein Mann, der bei einem Unfall schwer verletzt wurde, bekommt ein Schmerzensgeld von 13.000 Euro. Der Grund für die hohe Summe ist, dass der Unfallverursacher stark alkoholisiert war.
Quelle: picture alliance / dpa München - Bei alkoholbedingten Unfällen kann das Schmerzensgeld mit dem Grad der Trunkenheit des Verursachers steigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München hat der ADAC jetzt hingewiesen (Az.: 10 U 3341/13). In dem verhandelten Fall hatte ein mit 1,56 Promille alkoholisierter Autofahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Das Unfallopfer wurde dabei schwer verletzt. Der Geschädigte war mehr als neun Monate nach dem Unfall noch arbeitsunfähig. Das Gericht sprach ihm nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro zu. Bei der Bemessung wurde im Rahmen der sogenannten Genugtuungsfunktion auch die erhebliche Trunkenheit des Unfallverursachers berücksichtigt, die maßgeblich zu dem Unfall beitrug. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |