Seit dem Jahreswechsel besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht, reflektierende Kleidung zu tragen.
München - Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet. Darauf macht der ADAC in München aufmerksam. Die neue Verordnung gelte für Bikes mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit mindestens 150 Kubikzentimetern. Die Bekleidung müsse nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in ausreichender Größe sei beispielsweise zulässig. Das Material müsse außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings müsse das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.
Quelle: DAPD |