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Zuschlag für mehr Fahrgäste - Taxifahrer verurteilt - Mehrpersonenaufschlag nicht erlaubt

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Ein Mehrpersonenaufschlag ist bei Taxifahrten nicht erlaubt. Ein Taxifahrer aus München sah das anders. Jetzt wurde er zu einem Bußgeld von 200 Euro verurteilt.

Für fünf Fahrgäste plus Gepäck verlangte ein Taxifahrer einen Mehrpersonenaufschlag. Dieser ist aber rechtswidrig Für fünf Fahrgäste plus Gepäck verlangte ein Taxifahrer einen Mehrpersonenaufschlag. Dieser ist aber rechtswidrig Quelle: picture alliance / dpa

München - Mehr Fahrgäste, höherer Preis - klingt plausibel, ist aber bei Taxifahrten rechtswidrig. Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt, weil er einen Mehrpersonenaufschlag verlangt hatte.

Der 48-Jährige hatte laut Mitteilung vom Montag im April in seinem Taxi fünf Fahrgäste mit vier Gepäckstücken vom Flughafen München in die Innenstadt gebracht - und einen Mehrpersonenaufschlag von fünf Euro berechnet. Die Frau, die für sich und ihre Begleiter die Rechnung bezahlte, beschwerte sich bei der Taxizentrale, die ihrerseits die Behörden benachrichtigte.

Weil der Taxifahrer das Bußgeld von 100 Euro nicht zahlen wollte, kam es zu Verhandlung - und weil der Mann stur blieb, wurde es für ihn gleich nochmals teurer. Er sehe nicht ein, dass er ein Bußgeld zahlen solle, da auch andere Taxifahrer in München den Mehrpersonenaufschlag geltend machten, sagte er vor Gericht. Die Quittung: Da der Mann "offenkundig völlig uneinsichtig" sei, verdoppelte das Gericht die Strafe auf 200 Euro.

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