Die Schweiz ahndet deutlich zu schnelles Fahren weiterhin mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr. Eine Aufhebung des Freiheitsentzugs wurde vom Parlament abgelehnt.
Quelle: picture alliance / dpa Bern - Keine Gnade für Raser: Wer in der Schweiz mit 70 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone erwischt wird, muss mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen. Ein Antrag auf Lockerung dieser 2012 per Gesetz eingeführten Strafe ist am Dienstag in der zuständigen Parlamentskommission in Bern mit 13 gegen 9 Stimmen abgewiesen worden. Als Raser gilt der verschärften Straßenverkehrsordnung zufolge auch, wer in Ortschaften um mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell ist oder auf der Autobahn mit mehr als 200 geblitzt wird. Erlaubt sind dort maximal 120. Die Verkehrskommission des Nationalrats - der großen Kammer des Parlaments - will, dass Polizei und Gerichte weiterhin hart gegen allzu risikoreiches Fahren vorgehen können, hieß es in einer Mitteilung. Der christdemokratische Abgeordnete Fabio Regazzi aus dem Tessin hatte beantragt, die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufzuheben. Mit dem Automatismus werde den Umständen des Einzelfalls und dem konkreten Risiko nicht Rechnung getragen, hatte er argumentiert. Außer der Haftstrafe und zusätzlichen hohen Geldbußen droht Rasern auch die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |