Unfall durch Ölspur: Im Zweifel haftet der Ölende -
Mitschuld nur bei eindeutigem Fehlverhalten
verfasst am 06.06.2014Wer aufgrund einer Ölspur von der Straße abkommt, haftet unter Umständen für die Unfallschäden mit. Allerdings gilt das nur dann, wenn dem Fahrer ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
Eine Ölspur auf einer Straße kann sehr gefährlich für Auto- und besonders für Motorradfahrer sein
Quelle: dpa/Picture Alliance
Koblenz - Kommt es wegen einer Ölspur zu einem Unfall, haftet prinzipiell der Verursacher der Ölspur. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt (Az.: 12 U 1095/12). Eine Mithaftung des Unfall-Fahrers kommt demnach nur dann in Betracht, wenn ihm eindeutig ein Fehler nachzuweisen ist.
In dem verhandelten Fall hatte ein Lkw eine Ölspur auf der Fahrbahn hinterlassen. Ein Autofahrer kam deswegen von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser
schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei. Doch das Gericht entschied anders: Der Lkw-Fahrer hafte allein, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Autofahrer zu schnell gewesen sei. Auch sei nicht klar, dass die Ölspur für ihn auf der nassen Fahrbahn zu sehen gewesen sei. |
dpanews
Hat Dir der Artikel gefallen? 2 von 2 fanden den Artikel lesenswert.