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Mordanklage gegen Raser in Mönchengladbach - Mönchengladbach: Mordanklage nach illegalem Autorennen

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Ein weiteres Mal wurde nach einem illegalen Autorennen mit Todesfolge Mordanklage gegen einen der Rennteilnehmer erhoben. Ob die Klage zugelassen wird, ist noch nicht klar.

Staatsanwalt Stefan Lingens (links) erhob Anklage wegen Mordes gegen den 28-jährigen Unfallfahrer Staatsanwalt Stefan Lingens (links) erhob Anklage wegen Mordes gegen den 28-jährigen Unfallfahrer Quelle: Picture Alliance

Mönchengladbach - Nach einem tödlichen illegalen Autorennen in Mönchengladbach hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen 28-jährigen Autofahrer erhoben. Dem Mann werde vorgeworfen, im Juni einen Fußgänger überfahren zu haben, sagte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der 38-jährige Fußgänger starb noch am Unfallort.

Laut Anklage soll der 28-Jährige deutlich schneller gefahren sein, als es an der Unfallstelle erlaubt ist. Auf der Straße gelte eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Gegen einen zweiten Teilnehmer des Rennens erhob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Anklage - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht. Über die Zulassung beider Anklagen muss nun das Gericht entscheiden.

Im Februar waren nach einem tödlichen Autorennen in Berlin bundesweit zum ersten Mal zwei Raser wegen Mordes verurteilt worden. Die Männer bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Die Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

 

 

Quelle: dpa

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