Musik über Kopfhörer zu hören ist nicht verboten. Nur wenn dadurch das Fahren beeinträchtigt wird, droht ein Bußgeld.
Hamburg - Autofahrer hören Musik üblicherweise über das Radio. Oder schließen ihr Handy an die Anlage an. Was aber, wenn man im Mietwagen vergeblich eine Anlage sucht oder das Radio kaputt ist? Dann behilft man sich mit dem eigenen MP3-Player oder Smartphone und setzt Kopfhörer auf. Gesetzlich sind Ohrstecker und Kopfhörer nicht verboten. Nur wer zu laut Musik hört, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §23 vor, dass das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden darf. Versperrt ein Autofahrer einem Rettungsfahrzeug den Weg, weil er das Blaulicht und das Einsatzhorn nicht bemerkt, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |