Vor sieben Jahren eröffnete die Wettbewerbskommission ein Verfahren gegen BMW. Nun wurde vom Bundesgericht ein Urteil gesprochen. Rechtskräftig und unanfechtbar.
Lausanne - Der Autokonzern BMW muss der Schweiz einen Millionenbetrag wegen Wettbewerbsbeeinträchtigung zahlen. Das Bundesgericht in Lausanne wies in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde gegen den Bescheid einer früheren Instanz ab. BMW muss damit 157 Millionen Franken (etwa 136 Millionen Euro) zahlen. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz, weitere Beschwerdemöglichkeiten gibt es nach Schweizer Recht nicht. Der Fall schwelte seit 2010, als die Wettbewerbskommission eine Untersuchung eröffnete: Es ging darum, dass BMW europäischen Händlern jahrelang untersagt hatte, Neuwagen in die Schweiz zu verkaufen. Kunden hatten bei Schweizer BMW-Händlern bis zu einem Viertel mehr für ihre Autos gezahlt und sich beschwert. Ohne Direkt- und Parallelimporte sei der Wettbewerb in der Schweiz erheblich beeinträchtigt gewesen, hatte die Wettbewerbskommission moniert. Sie verhängte die Strafe 2012. BMW hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich vor Gericht gewehrt. Quelle: dpa |