Auch in schmalen Parkbuchten muss niemand sein Auto mittig parken. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden.
München - Parkbuchten können ziemlich schmal sein. Deshalb ist der Mieter eines Pkw-Stellplatzes aber nicht verpflichtet, sein Fahrzeug stets in der Mitte des Parkplatzes abzustellen und dadurch auszuschließen, dass der Mieter des Stellplatzes daneben behindert wird. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 415 C 3398/13). In dem verhandelten Fall parkte eine Autofahrerin ihren Renault gelegentlich nicht in der Mitte ihrer gemieteten Parkfläche. Ihre Stellplatz-Nachbarin fühlte sich dadurch gestört und erhob Klage. Die wurde jedoch abgewiesen. Es liege keine Beeinträchtigung ihres Eigentums vor, da die Renault-Fahrerin stets innerhalb der Grenzen ihres Parkplatzes parke, befanden die Richter. Zudem habe sie ihren Pkw nur dann nicht mittig abgestellt, wenn sie durch den Stellplatz auf der anderen Seite beim Aussteigen behindert wurde. Auch die Klägerin könne in einem solchen Fall ausweichen.
Quelle: dpa |