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Urteil: Handy als Navi kostet Strafe - Navigations-Handys dürfen während der Fahrt nicht gehalten werden.

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Vorsicht mit Handy-Navigationssystemen im Auto: Das Telefon darf laut Gerichtsbeschluss während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden.

Hamm - Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren nicht als Navigationshilfe in der Hand gehalten werden. Das entschied der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss. Der Senat bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Essen.

Der 29-jährige Betroffene aus Holzwickede hatte während einer Fahrt in Essen mit seinem Pkw sein Handy in der Hand gehalten und als Navigationsgerät genutzt. Das hatte eine Polizeistreife bemerkt. Gegen den Autofahrer wurde eine Geldbuße von 40 Euro verhängt, gegen die der Mann juristisch vorging.

Nach Ansicht des OLG-Senats stellt die Nutzung des Mobiltelefons als Navi eine verbotene "Benutzung" dar. Nach dem Willen des Gesetzgebers müsse der Fahrzeugführer beide Hände beim Fahren benutzen. Deswegen sei jeglicher Gebrauch des Geräts untersagt.

 

 

Quelle: DAPD

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