In Österreich treten zum 1. September im Rahmen eines Verkehrssicherheitspakets einheitliche (Mindest-)Strafhöhen für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße insbesondere auf Autobahnen sowie höhere Strafen für Trunkenheitsfahrten in Kraft, meldet der ADAC. Die Neuregelung ist wegen des Vollstreckungsabkommens auch für deutsche Autofahrer von Bedeutung. Wer auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss den Angaben zufolge künftig mit einer Strafe von 20 Euro rechnen, bei bis zu 20 km/h Überschreitung werden 35 Euro kassiert, und bis zu 30 km/h zu schnell kosten 50 Euro. Diese Beträge werden als sogenanntes "Organmandat" sofort erhoben, wenn der Verkehrssünder an Ort und Stelle angehalten wird. Ist den Beamten jedoch nur das Kennzeichen bekannt, weil beispielsweise mittels fest installierter Anlagen geblitzt wurde, liegt die Strafe jeweils zehn Euro höher. Dies nennt sich im österreichischen Sprachgebrauch "Anonymverfügung". Die genannten Strafen gelten laut dem österreichischen ADAC-Pendant ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club) aber nur bei Verstößen gegen das generelle 130-km/h-Limit, nicht bei anderen Tempolimits. Zum Vergleich: In Deutschland kosten deratrige Tempoverstöße 10, 30 bzw. 80 Euro, letzterenfalls zuzüglich Punkten im Flensburger Zentralregister. Wer in Österreich innerorts 40 km/h oder außerorts 50 km/h zu schnell ist, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen. Es handelt sich hierbei um Mindeststrafen. Die Bußgelder für Fahren unter Alkoholeinfluss werden zum 1. September ebenfalls erhöht: Das Strafausmaß beträgt dann - leicht merkbar - mindestens 800 Euro ab 0,8 Promille, mindestens 1.200 Euro ab 1,2 Promille sowie mindestens 1.600 Euro ab 1,6 Promille und bei der Verweigerung eines Alkotests. Laut ADAC liegt der Strafrahmen zwischen 300 und 5.900 Euro. Österreichische Bußgelder werden im Falle einer Nichtbezahlung ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt. Genaue Übersichten aller Strafhöhen liegen bisher nicht vor. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich bislang keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dies führt häufig dazu, dass für einen Verkehrsverstoß unterschiedlich hohe Bußgelder festgesetzt werden.
Quelle: Autokiste |
verfasst am 07.08.2009
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