Noch ist unklar, ob Städte Fahrverbote verhängen dürfen. Laut Medienbericht will die Regierung bald rechtliche Grundlagen für streckenbezogene Einschränkungen schaffen.
Quelle: dpa / Picture Alliance Berlin - Am Dienstag wird das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zur Zulässigkeit von Fahrverboten für ältere Diesel verkünden. Konkret geht es um die Frage, ob Städte diese nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen dürfen. Nur: Selbst wenn der zuständige Senat 7 derartige Maßnahmen als unzulässig einstufen sollte, sind Besitzer älterer Diesel nicht aus dem Schneider - die entsprechende Gesetzeslage könnte sich bald ändern. Laut einem Bericht der "Rheinischen Post" will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündige das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, die dem Medium vorliege. "Streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen""Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", wird Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) zitiert. "Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll." Und: "Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich." Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen. Zu hohe Schadstoffwerte in mehreren StädtenDie Bundesregierung hatte zuvor mögliche Konsequenzen aus dem anstehenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Dieselautos offen gelassen. Es gelte abzuwarten, was das Gericht am 27. Februar verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag. Sie äußerte sich nicht konkret dazu, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine "Blaue Plakette" befürworten würde, mit der nur emissionsarme Diesel Zufahrt in bestimmte Stadtgebiete bekommen könnten. Am Bundesverwaltungsgericht geht es aktuell zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären - eben wie etwa eine Plakette. In vielen Städten werden Schadstoffgrenzwerte überschritten. Diesel sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Dieselmotoren auf Herstellerkosten durchzusetzen.
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