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Neuer Bußgeldkatalog: Jetzt wird es teu(r)er

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Ab Sonntag wird es teu(r)er: Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft. Häufige und gefährliche Delikte wie überhöhte Geschwindigkeit, Abstandsverstöße, Rotlicht-Sünden und Fahren unter Alkoholeinfluss werden zum Teil deutlich teurer. Insgesamt aber ist die Novelle zurückhaltend ausgefallen.

Die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) betriebene Verschärfung des Bußgeldkatalogs soll ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, das zusätzlich eingenommene Geld den Ankündigungen zufolge für diese Zwecke verwendet werden.

Betroffen sind insbesondere jene, die sich von Boulevardmedien, Umweltverbänden oder dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat gerne mal unreflektiert als "Raser" und "Drängler" bezeichnen lassen müssen. So werden Geschwindigkeitsverstöße künftig um bis zu 60 Prozent teurer: Wer innerorts mehr als 70 Kilometer zu schnell ist, zahlt fortan 680 statt 425 Euro - und sollte sowieso einmal über sein Verhalten nachdenken. Außerorts steigt die Höchststrafe von bisher 375 auf 600 Euro.

Teurer, wenn auch nicht so stark, wird es bei weniger hohen Tempoverstößen. 80 statt 50 Euro (innerorts) bzw. 70 statt 40 Euro (außerorts) kostet etwa die Überschreitung des Limits um 21 bis 25 km/h, bei bis zu 30 km/h sind es 100 bzw. 80 Euro, 40 bzw. 30 mehr als bisher.

Ebenfalls auf stärkere finanzielle Sanktionen müssen sich jene einstellen, die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten. Hier steigt der Strafrahmen je nach gemessenem Abstand auf 75 bis 400 Euro gegenüber bisher 60 bis 250 Euro. Jene, die durch penetrantes Mittelspur- oder Linksfahren jedenfalls moralisch für einen Teil der Abstandsverstöße mitverantwortlich sind, kommen mit 25 Euro bzw. 80 Euro (mit Behinderung) davon.

Rotlicht-Sünder zahlen künftig zwischen 90 und 360 Euro, je nachdem, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte und ob es zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gekommen ist. Am (unbeleuchteten) grünen Pfeil für Rechtsabbieger nicht anzuhalten, kostet 70 bis 150 Euro Geldbuße. Wer tatsächlich so dämlich und risikobereit ist, eine geschlossene Bahnschranke zu umfahren, riskiert 700 Euro.

Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1.000 Euro oder 1.500 Euro beim dritten Verstoß. Teurer werden außerdem u.a. die Durchführung von und die Teilnahme an illegalen Autorennen, das Nutzen des Autobahn-Seitenstreifens als Stauumfahrung sowie Vorfahrts- und Überholdelikte.

Allzu schlimm dürfte der neue Bußgeldkatalog für die Mehrheit der Autofahrer nicht sein, ändern sich doch weder die Zahl der Punkte für die einzelnen Delikte noch die Regelungen zum Fahrverbot. Andere Ordnungswidrigkeiten und geringfügige Tempoverstöße werden nicht einmal teurer. Auch bleibt es dabei, dass die große Mehrheit der Verstöße vom Gesetzgeber lediglich als fahrlässig begangen eingestuft wird. Insgesamt bleibt das Regelwerk ein notwendiges Übel, das schon aufgrund der festen, nicht wie im Strafrecht üblichen einkommensabhängigen (Tagessatz-Regelung) Höhe von Geldbußen nicht annähernd gerecht sein kann.

Nicht geändert hat die Politik auch die sonstigen Regelsätze, die zum Teil nach wie vor unglaublich niedrig sind. Spitzenreiter ist hier beispielhaft das Abschleppen eines Fahrzeugs ohne eingeschaltete Warnblinkanlage, das der Staat tatsächlich mit ganzen fünf (5) Euro sanktioniert. Eltern, die ihr Baby auf dem Beifahrersitz trotz Airbag transportieren, werden nur mit zehn Euro belastet. Auch das verbreitete und ebenso gefährliche wie den Verkehrsfluss behindernde Nicht-Blinken, das nicht platzsparende Parken oder das Betreten der Autobahn als Fußgänger kostet gerade einmal zehn Euro. Parken im Kreisverkehr wird mit nur 15 Euro und nicht an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung des Kfz mit nur 20 Euro geahndet.

Autokiste stellt jeweils einen Bußgeldrechner für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße zur Verfügung. Beide können die Folgen - Geldbuße, Punkte, Fahrverbot - nach dem alten und neuen Bußgeldkatalog berechnen. Links nachfolgend im Kasten.

 

 

Quelle: Autokiste

Avatar von Duftbaumdeuter359
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