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Ratgeber Sturmschaden: Definition, Meldung, Kostenübernahme - Nicht jeden Sturmschaden zahlt die Versicherung

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Sturm Herwart ist abgeflaut. Was bleibt, sind beschädigte Autos. Wir sagen, was bei der Versicherungsmeldung wichtig ist. Und wie die Chancen auf Kostenübernahme stehen.

Vom Kratzer bis zum Totalschaden: Das Sturmtief Herwart richtete an zahlreichen Fahrzeugen im Norden und Osten Deutschlands Schäden an. Sie sollten so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden Vom Kratzer bis zum Totalschaden: Das Sturmtief Herwart richtete an zahlreichen Fahrzeugen im Norden und Osten Deutschlands Schäden an. Sie sollten so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden Quelle: dpa / Picture Alliance

Berlin – Am Wochenende zog „Herwart“ über weite Teile Nord- und Ostdeutschlands. Das Sturmtief forderte mindestens vier Tote und zahlreiche Verletzte. Abseits der tragischen Einzelschicksale: bis eine genaue Schadensbilanz vorliegt, werden Monate vergehen.

Fest steht: Neben Gebäuden und der Infrastruktur wurde eine große Zahl Autos in Mitleidenschaft gezogen. Durch herabfallende Äste, umgestürzte Bäume oder in Zusammenhang mit Unfällen bei widrigen Fahrverhältnissen. Nicht in jedem Fall wird die Versicherung für die Reparatur aufkommen. Wir sagen, unter welchen Umständen der Schaden voraussichtlich übernommen wird. Und was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.

 

Sturmschäden: Erst ab 62 km/h Windgeschwindigkeit

Haftpflicht-Versicherte bleiben fast immer auf den Kosten sitzen. Und auch die Teilkasko-Versicherung übernimmt nicht jeden Schaden Haftpflicht-Versicherte bleiben fast immer auf den Kosten sitzen. Und auch die Teilkasko-Versicherung übernimmt nicht jeden Schaden Quelle: dpa / Picture Alliance Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für durch Sturm und Unwetter entstandene Fahrzeugschäden auf. Damit Kratzer, Dellen und Co als Sturmschaden gelten, muss zum jeweiligen Zeitpunkt mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h oder mehr.

Wer einen Schaden meldet, der im Zuge des Sturmtiefs Herwart entstand, wird hier in den meisten Fällen auf der sicheren Seite liegen. Der höchste gemessene Wert lag bei 176 Km/h am Fichtelberg, in Teilen Berlins und anderen Städten wurden 120 km/h gemessen. Nicht immer ist der Fall so klar. Im Zweifel lässt sich die Information bei der kostenpflichtigen Service-Line des Deutschen Wetterdienstes unter 0180-2913913 erfragen, ehe man mit der Versicherung in Kontakt tritt.

Verständigung der Versicherung

Sturm ist Definitionssache. Erst ab Windstärke 8 deckt die Teilkasko-Versicherung Sturmschäden. Das Sturmtief Herwart lag klar darüber Sturm ist Definitionssache. Erst ab Windstärke 8 deckt die Teilkasko-Versicherung Sturmschäden. Das Sturmtief Herwart lag klar darüber Quelle: dpa / Picture Alliance Die Versicherung muss innerhalb einer Woche über den Schaden verständigt werden. Am besten nutzt man hierfür die Online-Formulare des Anbieters, ein Einschreiben per Rückschein oder den E-Mail-Service. Der Vorteil gegenüber einem Anruf: Die Schadensmeldung lässt sich nötigenfalls mit Datum und Uhrzeit belegen. Den Schaden sollten Betroffene so gut wie möglich dokumentieren. Am besten mit Fotos, die sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Außerdem sollten Detailaufnehmen der beschädigten Stelle übermittelt werden. Gibt es Zeugen, sollten das in der Meldung angegeben werden.

Eines lassen Betroffene lieber bleiben: Ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung sollten sie keine Schäden am Wagen beseitigen lassen. Die Versicherung muss den Schaden durch eigene Gutachter einschätzen können. Wird dies befolgt und lag die Windstärke über dem definierten Mindestbereich, stehen die Chancen auf eine Schadensübernahme für Teilkaskoversicherte sehr gut. In der Regel unterbleibt auch eine Rückstufung in eine teurere Versicherungsklasse.

Schlechte Chancen für Haftpflichtversicherte

Autobesitzer ohne Teilkasko bleiben dagegen in den meisten Fällen auf den Kosten der Sturmschaden-Reparatur sitzen. Einzig denkbare Ausnahme: Wenn sie belegen können, dass der Schaden durch die mangelnde Sorgfalt eines Anderen entstand, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung. Etwa, wenn der seit langem morsche Baum im Garten des Nachbarn oder ein schlecht montierter Dachziegel dem Druck des Windes nicht standhielt und für die Beschädigung am Auto sorgte. Gegenüber MOTOR-TALK erklärt der Bund der Versicherten allerdings: Der Nachweis sei schwierig, die Chancen auf Schadensübernahme für Haftpflichtversicherte in der Praxis äußerst gering.

Was, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzte

Bei durch Überschwemmungen verursachte Schäden gilt die Faustregel: Kam das Wasser zum Auto, übernimmt die Versicherung. Kam das Auto zum Wasser, zahlt eher der Besitzer Bei durch Überschwemmungen verursachte Schäden gilt die Faustregel: Kam das Wasser zum Auto, übernimmt die Versicherung. Kam das Auto zum Wasser, zahlt eher der Besitzer Quelle: dpa / Picture Alliance Ein Ast fiel während des Sturmtiefs auf das geparkte Auto? Ein recht klarer Fall für die Versicherung. Im Zuge des Sturmtiefs entstandenen einige Beschädigungen jedoch, als fahrende Autos in auf die Straße gestürzte Bäume und Äste krachten. Hier übernimmt die Teilkasko nicht in jedem Fall. Für die Versicherung ist entscheidend, wie lange das Hindernis bereits auf der Fahrbahn lag. War dies schon länger der Fall, hätte ein auf Sicht fahrender Verkehrsteilnehmer rechtzeitig anhalten können – so jedenfalls die grundsätzliche Annahme. Dann besteht die Chance auf Schadensübernahme nur bei einer Vollkaskoversicherung.

Stürzte der Baum unmittelbar vor das Auto, dürfen sich Teilkasko-Versicherte Hoffnungen machen. Das Problem dabei: Der Nachweis. Hier sind Zeugen Gold wert. Wer allein im Auto saß und kein anderes Fahrzeug hinter sich hatte, kann sich auf Aussagen von Fahrern berufen, die kurz zuvor an der entsprechenden (und noch Hindernis-freien) Stelle vorbeikamen.

Schäden durch Überschwemmung

Das Sturmtief Herwart war von starken Regenfällen begleitet, an vielen Orten kam es zu Überschwemmungen. Wurde ein abgestelltes Fahrzeug durch die Wassermassen beschädigt, zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Schließlich lautet die stark vereinfachte Faustregel in solchen Fällen: Kam das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung. Kam das Auto zum Wasser, trägt der Fahrzeugbesitzer die Reparaturkosten. Nahm das Auto also während der Fahrt „Wasserschaden“, wird die Kostenübernahme wohl nur im Falle einer recht plötzlichen Überschwemmung erfolgen. Wollte der Fahrer eine bereits bestehende Wasseransammlung durchqueren, stehen die Chancen mit Teilkasko-Versicherung schlecht.

Durch die Sturmfolgen ins Schleudern gekommen

Bei geparkten Fahrzeugen ist die Sache relativ klar: Im Falle einer Überschwemmung übernimmt die Teilkasko-Versicherung etwaige Schäden Bei geparkten Fahrzeugen ist die Sache relativ klar: Im Falle einer Überschwemmung übernimmt die Teilkasko-Versicherung etwaige Schäden Quelle: dpa / Picture Alliance Sturmtief Herwert – das war nicht nur Wind und Wasser, sondern auch Hagel. Den klassischen Hagelschaden am Fahrzeug übernimmt die Teilkasko-Versicherung. Anders, wenn der Fahrer auf einer Schicht aus Hagelkörnern die Kontrolle verliert. So geschehen gleich mehrfach auf der A20 in Mecklenburg-Vorpommern, als sich eine Rund fünf Zentimeter dicke Schicht bildete. Für die Reparatur-Kosten nach einem solchen Crash haftet nur die Vollkasko-Versicherung.

Generell stehen die Chancen auf Schadensübernahme für Teilkasko-Versicherte schlecht, wenn die Beschädigung nicht direkt auf das Unwetter zurückzuführen ist. Die Versicherungen vertreten hierbei eine recht enge Auffassung: Selbst wenn der Fahrer umgestürzten Bäumen oder herabgefallenen Gegenständen auswich, dabei ins Schleudern geriet und in der Leitschiene landete, wird voraussichtlich kein Geld fließen. Als direkt durch den Sturm verursachte Beschädigung hätte bestenfalls der Crash mit dem Hindernis selbst gegolten.

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Quelle: Mit Material von ADAC, dpa und der Huffington Post Deutschland

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