Überschwemmung: Was zahlt die Kfz-Versicherung -
Nicht leichtsinnig sein, dann klappts auch mit der Kasko
verfasst am 04.06.2013Das Auto schnell in Sicherheit bringen: Wer in einer Hochwasser-Region parkt, für den zahlt keine Versicherung. Andere Wasserschäden ersetzt sie allerdings schon.
Wenn Hochwasser droht, sollte man sein Auto am besten schnell in Sicherheit bringen
Quelle: picture alliance / dpa
München - Teile Deutschlands stehen derzeit unter Wasser und damit oft auch die dort abgestellten Fahrzeuge. Den entstandenen Schaden zahlt die Versicherung, allerdings nicht in jedem Fall.
Kein Geld gibt es zum Beispiel, wenn der Autofahrer seinen Wagen trotz Hochwasser-Warnung nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt. Denn damit handelt der Fahrzeugbesitzer laut ADAC grob fahrlässig, die Kaskoversicherung muss nicht zahlen.
Das Gleiche gilt für Fahrer, die eine erkennbar überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchqueren. Auch sie können nicht mit Schadensersatz rechnen.
Wasserschlag gilt als Unfall
Sind Überschwemmungsschäden ohne grob fahrlässiges Handeln entstanden, springt die Teilkasko ein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt wird. Das Gleiche gilt für Schäden durch mitgerissenes Geröll und Steine.
Dringt das Wasser jedoch in den Motor ein und verursacht einen sogenannten Wasserschlagschaden, wird das als Unfall gewertet. In diesem Fall zahlt nur eine Vollkasko-Versicherung.
Quelle: spx |
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