Nicht, dass Niedersachsen das unbedingt gewollt hätte. Aber nun sieht auch ein Gutachten keine Chance, dass das Bundesland VW wegen des Abgas-Skandals verklagen könnte.
Hannover - Das Land Niedersachsen als VW-Großaktionär erwartet keine Schadenersatzansprüche gegen VW - anders als andere Bundesländer. Aber geprüft hat man dies durchaus: Finanzminister Peter-Jürgen Schneider präsentierte dem Kabinett am Dienstag ein Gutachten. Der Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School in Hamburg hat demnach festgestellt, dass kaum CHancen auf Zahlungen bestehen. Zum gleichen Schluss kam zuvor eine verwaltungsinterne Prüfung. Dem Gutachten zufolge befindet sich Niedersachsen als "langfristig orientierter Ankeraktionär" von VW in einer anderen Situation als Anleger, die im Zeitraum nach Beginn des Skandals Aktien verkauft oder gekauft haben. Somit habe es keine Ansprüche auf Schadenersatz, weder wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge noch wegen einer eventuell zu spät erfolgten Pflichtmitteilung an die Börse. Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Dabei geht es um Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind. Hessen und Baden-Württemberg prüfen eine Klage. Hintergrund sind massive Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Skandal im September 2015 bekannt wurde. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat.
Quelle: dpa |