Wer sein neues Auto auf dem Nürburgring ausfahren möchte, sollte sich vorher einmal seine Versicherungspolice genau durchlesen. In vielen Fällen zahlt diese bei einem Unfall auf einer Rennstrecke nämlich nicht.
Hamm - Unfälle bei Touristenfahrten auf Rennstrecken sind von vielen Vollkaskoversicherungen nicht abgedeckt. In solchen Fällen hilft Fahrzeughaltern auch keine Wortklauberei, wie das Oberlandesgericht Hamm nun festgehalten hat. Geklagt hatte der Fahrer eines Ford Focus, der mit seinem Fahrzeug während einer öffentlichen Touristenfahrt auf dem Nürburgring verunglückt war. Die Versicherung hatte anschließend die Zahlung des Schadens am Fahrzeug mit dem Hinweis verweigert, "Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken" seien vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das wollte der Unfallfahrer nicht akzeptieren. Das "freie Fahren", an dem er teilgenommen habe, sei keine "Touristenfahrt" im Sinne der Versicherungsbedingungen gewesen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer "Rennstrecke" auf eine "mautpflichtige Einbahnstraße" umgewidmet worden sei. Quelle: Picture Alliance Die Richter wiesen die Klage gegen die Versicherung ab. Der Kläger habe durchaus an einer "Touristenfahrt" teilgenommen, der Nürburgring selbst nutze diese Bezeichnung für derartige Fahrten. Es reiche aus, dass der Nürburgring in Zeiten organisierter Veranstaltungen als "offizielle Rennstrecke" für ein Rennen diene und außerhalb dieser Zeiten dem öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglich sei. Die Voraussetzungen einer "Touristenfahrt" und einer "offiziellen Rennstrecke" müssten darüber hinaus nicht zeitgleich vorliegen. Mit der Klausel bringe der Versicherer klar zum Ausdruck, dass er das Risiko von Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken nicht decken wolle. Bei Unfällen während Touristenfahrten auf dem Nürburgring kommt es immer wieder zu Ärger mit der Versicherung. Die meisten Assekuranzen schließen derartige Veranstaltungen mittlerweile ganz bewusst aus dem Versicherungsschutz aus – auch, weil es vor allem auf dem Nürburgring regelmäßig zu teuren Blechschäden kommt. Einige Versicherungen decken Touristenfahrten aber weiterhin ab. Um sie von richtigen Motorsportrennen abzugrenzen finden sich in den Ausschlussklauseln spezielle Formulierungen, die etwa lediglich die Teilnahme an "Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" verbieten.
Quelle: dpa |