Wer bei einer Fahrzeugkontrolle nach dem Fahrzeugschein gefragt wird, sollte das Original-Dokument vorzeigen. Eine Kopie reicht nicht aus.
Essen - Die Zulassungsbescheinigung Teil I, wie der Fahrzeugschein offiziell heißt, ist nach Paragraf 11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) "vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen". Darauf weist der TÜV Nord hin. Das gilt auch für Mietwagen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist bei einer Fahrzeugkontrolle kein gültiges Dokument, egal ob beglaubigt oder nicht. Übrigens: Gleiches gilt für den Führerschein. Er muss ebenfalls im Original mitgeführt werden. In beiden Fällen gilt: Wer ohne das Originaldokument unterwegs ist und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. |