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Auto-Reparatur im Ausland: Nicht teurer abrechnen - Nur tatsächliche Reparaturkosten werden übernommen

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Für Unfallschäden, die im Ausland günstiger repariert wurden, muss die Versicherung nur die tatsächlichen Kosten übernehmen. Ein Mann hatte vergeblich geklagt.

Ein Mann ließ sein Auto in der Heimat Slowenien reparieren, machte jedoch bei der Versicherung den Betrag aus dem deutschen Gutachten und die anfallende Mehrwertsteuer geltend. Das geht nicht, urteilte das OLG Suttgart (Beispielbild) Ein Mann ließ sein Auto in der Heimat Slowenien reparieren, machte jedoch bei der Versicherung den Betrag aus dem deutschen Gutachten und die anfallende Mehrwertsteuer geltend. Das geht nicht, urteilte das OLG Suttgart (Beispielbild) Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Wer sein Fahrzeug im Ausland fachgerecht, aber günstiger reparieren lässt, dürfe nur den tatsächlich angefallenen Betrag von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen. Das entschied das OLG Suttgart (Az.: 5 U 28/14) in einem Urteil, auf das ADAC hinweist.

In dem Fall war ein Slowene in Deutschland in einen Unfall verwickelt worden. Sein beschädigtes Fahrzeug ließ er in Deutschland begutachten, dann aber in seinem Heimatland wesentlich günstiger reparieren, wobei dort Mehrwertsteuer anfiel. Diese machte er zusammen mit den Reparaturkosten aus dem Gutachten bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Die weigerte sich, den höheren deutschen Betrag zu bezahlen. Zu Recht, wie das OLG Stuttgart entschied.

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