Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Bahnfahrern. Sie bekommen nun auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt eine Entschädigung.
Luxemburg - Eisenbahnunternehmen müssen ihren Kunden auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt den Fahrpreise teilweise erstatten. Darunter fallen unter anderem Verspätungen wegen Unwetter, Erdrutschen oder Streiks, wie der der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat. Bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden haben Fahrgäste demnach das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Das Urteil ist für alle Bahnunternehmen in Europa bindend. Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind ungültig. Die Regelung gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr (AZ.: C-509/11). |