Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Österreichische Polizisten Tempoüberschreitung schätzen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mindestens 100 Metern stattfinden und festgestellt werden dürfen nur Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h. In der Praxis kommt das aber nur noch in Einzelfällen vor, teilt der ADAC mit.
Quelle: spotpress |
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