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Taxifahrer müssen strenge Voraussetzungen erfüllen - Ohne Führungszeugnis kein Taxiführerschein

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Kein Punkte in Flensburg, gesundheitlich auf der Höhe und ein polizeiliches Führungszeugnis: Der Taxi-Führerschein ist an viele Voraussetzungen gekoppelt.

Viele Taxifahrer konkurrieren um Fahrgäste - dabei ist der Weg zum Taxi-Führerschein beschwerlich Viele Taxifahrer konkurrieren um Fahrgäste - dabei ist der Weg zum Taxi-Führerschein beschwerlich Quelle: dpa/picture alliance

Essen - Taxifahrer werden, ist gar nicht so leicht: Voraussetzung ist der sogenannte P-Schein, der zur Personenbeförderung berechtigt. Damit man den von der Führerscheinstelle bekommt, muss man mindestens 21 Jahre alt sein, seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) haben, und: Man braucht ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Auch Punkte in Flensburg sollte man nicht haben.

Darüber hinaus müssen Antragsteller ein medizinisches Gutachten vorlegen, das die körperliche und geistige Fähigkeit für den gewerblichen Transport von Personen bescheinigt, wie der Tüv Nord mitteilt. Dabei werden unter anderem die Orientierungsleistung und die Reaktionsfähigkeit geprüft. Teil des Checks ist auch eine Untersuchung beim Augenarzt, der Sehschärfe, Gesichtsfeld und Farb- und Stereosehen beurteilt.

Wenn alle Voraussetzungen stimmen und die Gutachten positiv ausfallen, muss der Bewerber noch eine schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren. Dabei werden im Wesentlichen die Ortskenntnisse abgefragt. Erst nach bestandener Prüfung stellt die Behörde die Taxifahrerlaubnis aus - zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Die Erlaubnis kann dann jeweils nach fünf Jahren verlängert werden, wenn die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

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