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In Probezeit verweigerte MPU zieht Führerscheinentzug nach sich - Ohne MPU gibt es den Führerschein nicht zurück

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Führerscheinneulinge stehen unter Beobachtung. Wiederholte Verkehrsverstöße ziehen schnell die MPU nach sich. Wer die verweigert bekommt den "Lappen" nicht zurück.

Autofahrer in der Probezeit sollten die MPU nicht verweigern, sonst wird der Führerschein entzogen Autofahrer in der Probezeit sollten die MPU nicht verweigern, sonst wird der Führerschein entzogen Quelle: dpa/picture-alliance

Neustadt - Wer sich während der Probezeit öfter was zu Schulden kommen lässt, wird schnell mal zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) gebeten. Kommt der Führerscheinneuling der Anordnung dazu nicht nach, war es das mit dem Führerschein. Er bekommt ihn nicht zurück, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 1 L 754/16) zeigt, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist.

Im konkreten Fall verursachte ein Führerscheinneuling einen Unfall, weil er zu schnell fuhr. Daraufhin wurde die Probezeit auf vier Jahre ausgedehnt. Danach missachtete er abermals ein Tempolimit und fuhr innerorts 38 km/h zu schnell. Die Verkehrbehörde forderte eine MPU. Nachdem er das Gutachten nicht einreichte, entzog die Behörde die Fahrerlaubnis.

Das Gericht bekräftigte diese Entscheidung. Der erneute schwere Verstoß mache laut Straßenverkehrsgesetz eine MPU erforderlich. Jeder Tempoverstoß in der Probezeit werde bereits als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung gewertet. Die geforderte MPU nach dem erneuten Verstoß sei rechtmäßig und Grundlage dafür, dass der Mann den Führerschein wiedererlangen könne.

Quelle: dpa

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