Alles hat seine Grenzen, sogar die Verbraucherrechte beim Online-Shopping. Ein Kunde wollte einen testweise verbauten Katalysator zurückgeben. Das BGH untersagte dies nun.
Karlsruhe - Verbraucher dürfen online gekaufte Waren im Zweifel nicht weitergehend ausprobieren, als dies im Laden möglich wäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: die Rückgabe eines im Internet bestellten Katalysators scheiterte im verhandelten Fall daran, dass der Käufer diesen testweise in sein Auto einbauen ließ. Sichergestellt sein müsse ein "Gleichlauf" der Prüfungsmöglichkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch in Karlsruhe. Gestritten wurde über den Online-Kauf eines Katalysators. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück. Wegen deutlicher Gebrauchsspuren weigerte sich der Verkäufer, den Preis zu erstatten. Online-Verträge können zwar grundlos widerrufen werden. Den Kaufpreis bekommen Verbraucher aber unter Umständen nicht zurück, wenn die Ware beschädigt wurde. Allerdings dürfen sie die "Eigenschaften und Funktionsweise" der Sache testen. Das soll ausgleichen, dass man die Dinge nicht wie im Laden anfassen kann, sagte Richterin Milger. Dabei gab sie zu bedenken, dass der Käufer den Katalysator auch im Laden nicht einbauen und Probe fahren hätte können. Die Richter sahen im Verhalten des Kunden eine Ingebrauchnahme und eine "im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung". Zu Ende ist der Rechtsstreit, bei dem es nur um rund 390 Euro ging, noch nicht. Das Landgericht wird sich erneut damit befassen müssen, weil unklar blieb, ob der Online-Shop den Kunden korrekt über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt hatte. (Az.: VIII ZR 55/15) Quelle: dpa |