Aufgrund eines Formfehlers im Abfindungsprogramm für Opel-Beschäftigte könnten rund 400 vorzeitige Abgänge rechtsunwirksam sein, so der Betriebsrat.
Rüsselsheim - Der Autobauer Opel hat bei seinem Abfindungsprogramm möglicherweise einen Formfehler begangen und Hunderte Beschäftigte zu früh gehen lassen. Der Gesamtbetriebsrat zitiert in einem am Montag verbreiteten Flugblatt aus einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, dass Entlassungen nach dem Programm erst ab dem 15. Juni rechtssicher möglich seien. Laut Opel-Personalabteilung haben aber bereits im Mai rund 400 Beschäftigte das Unternehmen mit individuellen Abfindungen verlassen. Das Programm wurde Mitarbeitern angeboten, die weder für Altersteilzeit noch für den Vorruhestand in Frage kamen. Dem Flugblatt zufolge hatte Opel der Agentur angezeigt, sich auf diesem Weg von bis zu 1.200 der rund 19.000 Beschäftigten in Deutschland trennen zu wollen. Dazu wurde erst am 15. Mai eine sogenannte Massenentlassungsanzeige an die Behörde gemeldet. Dieser folgte dann eine einmonatige Entlassungssperre bis zum 15. Juni, von der keine Ausnahmen zugelassen wurden. "Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt bereits Entlassungen ausgesprochen haben, so sind diese unter Umständen nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksam", mahnte die Arbeitsagentur in dem zitierten Schreiben. Welche Konsequenzen daraus folgen, blieb unklar. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht. Opel ist im August vergangenen Jahres vom französischen PSA-Konzern übernommen worden. Das Abfindungsprogramm wird von Betriebsrat und IG Metall als zu umfangreich eingeschätzt, weil mehr Leute nach Hause geschickt würden als zur Sanierung notwendig. Es ist aber nur ein Teilaspekt der Einigungsstellen-Gespräche, die an diesem Montag zwischen Management und Arbeitnehmern in Rüsselsheim beginnen sollten.
Quelle: dpa |