Wegen möglicher Abgasmanipulation bei den Opel-Modellen Zafira, Insignia und Cascada ordnete das KBA einen Rückruf an. Nun scheiterte Opel mit einem Eilantrag dagegen.
Schleswig - Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber nicht abschließend zu beurteilen. Das Kraftfahrtbundesamt war bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi) zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Am 17. Oktober ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Fahrzeuge umrüsten muss. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus. Opel erhob vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann der Autohersteller binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Quelle: dpa |