Vor allem für alte Autos wird es enger in Europas Städten. Vor der ersten Frühlings-Reisewelle weist der ADAC auf neue Registrierungspflichten in London und Paris hin.
München – Wer im Urlaub eine Reise in die französische Hauptstadt Paris oder ins englische London unternehmen möchte, muss sich darauf einstellen, dass in diesen Städten neue Plaketten vorgeschrieben sind. Die Einfahrt in die jeweiligen Umweltzonen der Weltstädte ist nun kostenpflichtig. Wer nicht zahlt, riskiert teure Bußgelder. Darauf weist der ADAC hin. Die Umweltplaketten-Pflicht in Paris (und Grenoble) gilt seit April 2017 auch für in Deutschland gemeldete Autos. Pkw, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden, benötigen die „Crit'Air“ Plakette. Fehlt sie, kostet das im Zweifel 68 Euro. Das Problem: Die Plakette für die Windschutzscheibe wird nur online verkauft und dann mit der Post zugestellt. Die Bestellung benötigt also etwas Vorlauf. Die Plakette kostet 4,80 Euro - oder mehr, je nach Anbieter. Am günstigsten gibt es die Plakette beim französischen Umweltministerium. Achtung: Wer mit einem Auto nach Paris fahren will, das vor dem 1.1.2011 zugelassen wurde, darf möglicherweise nicht alle Zonen befahren. Insgesamt gibt es die Plakette in sechs Farben. London: Hohe Kosten für alte FahrzeugeQuelle: dpa/Picture AllianceIn der Londoner Umweltzone „Low Emission Zone“ wird für Pkw und Transporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht keine Gebühr fällig. Wer mit einem schwereren Fahrzeug, auch einem Wohnmobil, einfahren will, muss zahlen. Dafür muss das Fahrzeug vorab registriert werden, was bis zu 10 Tage dauern kann. Achtung: Auch Geländewagen und Pick-ups mit mehr als 1,205 Tonnen Leergewicht sind möglicherweise betroffen. Und zwar abhängig von Schadstoffklasse und Zulassungsdatum. Stichtag ist hier in der Regel der 1. Januar 2002. Wer prüfen will ob er sein Fahrzeug (oder ein Mietfahrzeug) registrieren muss, kann das auf einer Homepage der Londoner Verwaltung tun. Dort kann die Anmeldung auch direkt vorgenommen werden. Überwacht wird die Registrierung mit Kameras, das Bußgeld kann bis zu 500 britische Pfund kosten (ca. 600 Euro). Wer nicht innerhalb von 28 Tagen zahlt, muss im schlimmsten Fall dreimal so viel ausgeben. Nicht ganz so teuer, aber immer noch teuer ist die eigentliche Gebühr: Sie beträgt je nach Fahrzeug und Emissionsklasse 100 bis 200 Britische Pfund täglich. Wichtig zu wissen: Bußgeldbescheide aus dem Ausland darf in Deutschland nur das Bundesamt für Justiz vollstrecken. Es gibt keine Punkte in Flensburg, ein im Ausland verhängtes Fahrverbot gilt nicht in Deutschland. Aber: Die meisten in Europa verhängten Bußgeldbescheide können mittlerweile in Deutschland verfolgt werden. Wer gegen einen Bescheid Einspruch einlegen will, dem empfiehlt der ADAC den Gang zum Rechtsanwalt. Quelle: ADAC; frz. Umweltministerium; TFL |