Ist der Parkscheinautomat kaputt, wird das Parken billiger. Einfach abstellen darf man das Auto aber trotzdem nicht, sonst drohen Bußgelder bis 30 Euro.
München - Der Parkscheinautomat ist kaputt. Also parkt man umsonst? Das stimmt sogar, dennoch darf das Auto nicht einfach so abgestellt werden, wie die "ADAC Motorwelt" berichtet. Zwar fällt keine Gebühr an, doch die Parkscheibe gehört hinter die Windschutzscheibe. Außerdem darf die Höchstparkdauer für die Parkzone weiterhin nicht überschritten werden. Anderenfalls könnten Bußgelder zwischen 10 und 30 Euro fällig werden, so die Clubzeitschrift des ADAC.
Quelle: dpa |
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