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Schwere Fahrzeuge dürfen nicht jeden Parkplatz nutzen - Parkverbot für dicke SUV

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Große SUV stellen eine Herausforderung beim Parken dar. Das liegt an Länge, Breite und Höhe. Doch sie sind sogar zu schwer für manche Parkplätze. Dann droht ein Bußgeld.

Das zulässige Gesamtgewicht des Mercedes GLS beträgt mindestens 3,25 Tonnen, damit darf der Brummer nicht überall geparkt werden Das zulässige Gesamtgewicht des Mercedes GLS beträgt mindestens 3,25 Tonnen, damit darf der Brummer nicht überall geparkt werden Quelle: Daimler

Stuttgart - Sie haben es schwer, die ganz Großen. In vielen Parkhäusern macht die Breite der dicken SUV Probleme, manchmal auch die Höhe. Zu lang sind sie auch für viele freie Plätze in den Innenstädten. Dass sie für manche Parkflächen sogar zu schwer sind, darüber dürften sich wohl nur die wenigsten Autofahrer Gedanken machen.

Wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen nicht überall parken. Tabu sind für sie die mit blauen Parkschildern ausgewiesenen Flächen auf Gehwegen. Wer sein Auto trotzdem hier abstellt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Sind die Flächen nicht nur beschildert, sondern auch noch markiert, kostet es automatisch immer 15 Euro.

Zu schwer für solche Parkplätze können schon große SUV wie etwa Audi Q7, Mercedes GLS oder Range Rover sein. Aber auch der eine Nummer kleinere Mercedes GLE wiegt zu viel. Und natürlich sind vor allem Transporter oder Wohnmobile betroffen. Wichtig dabei: "Maßgeblich ist nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das in den Papieren ausgewiesene zulässige Gesamtgewicht", sagt Constantin Hack vom ACE. Wer zu Unrecht ein Knöllchen bekommt, sollte zunächst nicht zahlen und das Schreiben der Bußgeldbehörde abwarten. "Mit einer Kopie des Fahrzeugscheins ist die Sache dann in der Regel schnell geklärt."

Quelle: dpa

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