Autofahrer dürfen nicht direkt vor einem Zebrastreifen parken. Das dient der Sicherheit von Fußgängern. Auch Ampeln darf man nicht mit seinem Auto verdecken.
Aschaffenburg - Parken verboten: Wer sein Auto direkt vor einem Zebrastreifen abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Grund: Sonst wird an der Stelle die Sicht auf den Gehweg eingeschränkt, und Fußgänger sind unter Umständen zu spät für andere Autofahrer zu erkennen. Darum gilt dort ein Mindestabstand von fünf Metern. "Allerdings nur vor und nicht hinter dem Zebrastreifen", erläutert Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Gemessen wird das vom Zebrastreifenschild aus. Das mögliche Bußgeld für innerhalb der fünf Meter abgestellte Autos liegt bei 15 Euro. Besondere Regeln gelten auch bei Ampeln. Deren Lichtanlagen dürfen nicht verdeckt werden, zum Beispiel von einem Transporter. In solchen Fällen ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten. "Der wird von der Lichtanlage, nicht vom Haltestreifen aus gemessen", erklärt Häcker, der in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Wer mit seinem Fahrzeug die Ampel verdeckt, muss ebenfalls mit 15 Euro Bußgeld rechnen. Normale Autos sind allerdings kaum so hoch, dass sie Lichtanlagen verdecken. "Dann kann man direkt davor parken", sagt Häcker. Mit einigen Ausnahmen: Ganz verboten ist das Halten und Parken auf Abbiegespuren vor Ampeln. Und natürlich, wenn eine Halte- oder Parkverbotsschild am Straßenrand steht. |