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Polizist in der Schweiz wegen Falschparkens fristlos entlassen - Parkvorschriften gelten auch für Schweizer Polizisten

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Ein Schweizer Polizist wurde wegen wiederholten Falschparkens fristlos entlassen. Nach 25 Dienstjahren muss der Polizeibeamte seinen Platz räumen.

Ein Polizeibeamter in der Schweiz hat jahrelang auch privat vor dem Polizeigebäude geparkt und Parkvorschriften missachtet. Das kostete ihn nun seinen Job (Beispielfoto) Ein Polizeibeamter in der Schweiz hat jahrelang auch privat vor dem Polizeigebäude geparkt und Parkvorschriften missachtet. Das kostete ihn nun seinen Job (Beispielfoto) Quelle: picture alliance / dpa

Lausanne - Kurz vor der Pension ist ein Polizist in der Schweiz wegen wiederholten Falschparkens fristlos entlassen worden. Der Beamte habe jahrelang auch privat vor dem Polizeigebäude seinen Wagen abgestellt und dabei Parkvorschriften missachtet, lautete der Vorwurf. Die Beschwerde des 59-Jährigen gegen die Entlassung nach 25 Dienstjahren hat das Bundesgericht in einem nun publizierten Urteil abgewiesen (AZ: 8C_146/2014).

Ein Parkplatzwächter habe den Beamten zwar nie angezeigt, weil er geglaubt habe, dass man die eigenen Leute in Ruhe lasse. Trotzdem hätte der Polizist erkennen müssen, dass er sich selbst begünstige. Obendrein hätten Uniformierte gegenüber der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion.

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