Werden nach dem Autokauf die Fahrzeugpapiere nicht rechtzeitig ausgehändigt, darf die Herausgabe per Anwalt eingefordert werden. Die Kosten dafür trägt der Verkäufer.
Quelle: picture alliance / dpa Berlin - Ist in einem Kaufvertrag für ein Auto festgelegt, bis wann die Fahrzeugpapiere übergeben werden müssen, hat sich der Verkäufer daran zu halten. Kommt er dem nicht nach, kann der Käufer durch einen Rechtsanwalt die Herausgabe der Fahrzeugpapiere fordern. Die Kosten für den Anwalt muss laut einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 21 S 124/14) dann der Verkäufer tragen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein Händler kaufte bei einer Versteigerung einen Audi. Zehn Tage nach der Auktion sollten die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Als dies nicht geschah, übergab der Autohändler den Vorgang seinem Anwalt, der den Verkäufer anschrieb. Die Kosten für den Rechtsbeistand wurden dem Verkäufer zu Lasten gelegt. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |