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Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgrund überprüfen

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Es klingt unlogisch, ist aber wahr: Die Polizei darf die sog. TÜV-Plakette an Kraftfahrzeugen auch dann überprüfen, wenn diese auf einem Privatgrundstück abgestellt sind. Eine Ausnahme gibt es aber.
Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, erläuterte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Dies gelte allerdings nur dann, wenn das Privatgelände nicht abgesperrt sei.
Nach den Worten Lempps handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden.
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Es spielt folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolgt. Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es abmelden, gegebenenfalls nur vorübergehend.
Das Überziehen des Termins ist nicht nur in punkto Sicherheit fragwürdig, sondern "lohnt" auch nicht: Schon seit mehreren Jahren wird der nächste HU-Termin immer ausgehend vom letzten berechnet. Wer also den im November 2010 fälligen Check bei einem Pkw erst im März 2011 vornehmen lässt, erhält eine Plakette nur bis November 2012.

Quelle: Autokiste

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