Sind Blitzer-Apps illegal, auch wenn sie vielleicht gar nicht funktionieren? Das Oberlandesgericht Celle sagte in einem Fall: Ja. Der Autofahrer musste zahlen.
Celle - Dürfen Autofahrer vor Blitzern gewarnt werden? Die Rechtslage ist im Prinzip eindeutig: Autofahrer dürfen technische Geräte, die auf stationäre oder mobile Geschwindigkeitsmessungen hinweisen, nicht verwenden. Das entsprechende Gesetz ($ 23 StVO) wurde zuletzt 2001 aktualisiert, also vor 15 Jahren. Von GPS-tauglichen Smartphones mit Blitzer-App wussten die Gesetzgeber damals noch nichts. Was also, wenn ein Autofahrer auf seinem Smartphone eine Blitzer-App installiert hat – verstößt er dann bereits gegen das Gesetz? Darüber musste das Oberlandesgericht Celle entscheiden. Politisch sind die entsprechenden Verbote längst nicht mehr unumstritten. Zuletzt 2013 versuchte der damalige sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP), das Verbot zu kippen – ohne Erfolg. Er argumentierte seinerzeit, die Geräte dienten durchaus der Verkehrssicherheit, und das Verbot sei ohnehin kaum zu kontrollieren. Ähnlich sah das sein hessischer Parteifreund Florian Rentsch. Er ordnete 2013 Warnschilder vor fest installierten Radarfallen an. Ohne Blinken auf die AutobahnAll dies half einem niedersächsischen Mercedes-Fahrer nicht. Das OLG Celle bestätigte die Strafe über 75 Euro gegen ihn, die zuvor das Amtsgericht verhängt hatte. Dem Fahrer hat dabei sicher nicht genutzt, dass er kein unbeschriebenes Blatt war: Bereits 2014 kostete ihn zu schnelles Fahren 120 Euro und einen Monat Fahrverbot. Kaum ein halbes Jahr später „vergaß“ er beim Auffahren auf die Autobahn das Blinken und ordnete sich sofort ganz links ein. Dadurch musste ein anderer Fahrer „mäßig bremsen“, wie ein Polizeibeamter aussagte. Der hatte wegen dessen Fahrweise entschieden, den Mann zu kontrollieren. Dessen Smartphone steckte in einer speziellen Halterung am Armaturenbrett, darauf erkannte der Beamte eine Blitzer-App. Pech für den Autofahrer: Der Polizist, natürlich „nur als Beifahrer“, kannte sich mit der App gut aus und gab an: Der von ihm erkannte Bildschirm werde nur erzeugt, wenn die App in Betrieb sei, also nach Herstellung einer GPS-Verbindung. Hat die App funktioniert?Quelle: dpa/Picture AllianceDem widersprach der Autofahrer. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die „mutmaßlich erkannte“ App ausgeschaltet gewesen sei. Zudem sei ein Handy gar nicht als Blitzer-Warngerät gedacht. Die Richter sahen das anders. Das Handy mit der zuvor installierten und „betriebsbereit angezeigten“ App sei ein Gerät gewesen, das während dieser Fahrt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen sollte. Der Mercedes-Fahrer habe „zumindest fahrlässig gehandelt“, indem er sein Smartphone mit aufgerufener App am Armaturenbrett befestigte. Das Gesetz zum Verbot von Radarwarnern, so die Richter, solle auch andere als die „beispielhaft aufgezählten Radarwarn- und Laserstörgeräte“ umfassen. So wie das Handy mit aktiviertem GPS und Blitzer-App. Daher sei kein Nachweis erforderlich, ob in dem konkreten Fall die Blitzer-App tatsächlich funktioniert habe. Der Autofahrer habe sie betriebsbereit mitgeführt. Kein PräzedenzfallDas Urteil des OLG Celle bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Der Beschuldigte konnte den Verdacht (nach Zeugenaussage des Beamten) nicht entkräften, dass er sich bei der Fahrt von seiner App warnen ließ und musste deshalb zahlen. Wichtig für Autofahrer: Der reine Besitz von Blitzer-Apps ist nicht verboten. Wer sich jedoch mit einer Blitzer-App, einem Navi mit Blitzer-Wanrfunktion oder ähnlichem in Benutzung erwischen läßt, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Beifahrer dürfen die App bei der Fahrt benutzen, streng genommen aber den Fahrer nicht warnen. Informiert sich ein Autofahrer vor Fahrtantritt darüber, wo Blitzer an seiner Strecke stehen, ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden. |