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Was tun bei einem Rückruf des eigenen Autos - Post vom Autohersteller

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Im Jahr 2014 gab es so viele Rückrufe von Fahrzeugen, wie nie zuvor. Was muss der Fahrzeughalter beachten, wenn er einen Brief vom Hersteller bekommt?

Einem Rückruf sollte man folgen und den Wagen in die Werkstatt bringen. Im schlimmsten Fall kann das KBA das Auto sonst stilllegen Einem Rückruf sollte man folgen und den Wagen in die Werkstatt bringen. Im schlimmsten Fall kann das KBA das Auto sonst stilllegen Quelle: picture alliance / dpa

Köln - Wegen möglicher Mängel haben die Autohersteller im vergangenen Jahr in 127 Maßnahmen mehr als 1,9 Millionen Fahrzeuge außerplanmäßig in die Werkstätten beordert. Damit ist nach den Berechnungen des Centers of Automotive Management der FH Bergisch-Gladbach ein neuer Rückruf-Höchstwert erreicht.

Die Autohersteller sind rechtlich seit vielen Jahren dazu verpflichtet, Fahrzeuge zurückzurufen, wenn sie von einem schwerwiegenden Mangel an ihren Fahrzeugen erfahren. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verlangt, den Fehler zu beheben. In bestimmten Fällen wird der Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht, über das KBA kommt der Hersteller auch an die Halteradressen der betroffenen Fahrzeuge.

Bei Rückruf ab in die Werkstatt

Auch wenn es lästig ist: „Wenn das eigene Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, sollten Sie die Informationen im Interesse der eigenen Sicherheit ernstnehmen, und möglichst bald dem Aufruf des Herstellers folgen“, sagt Carsten Reinkemeyer vom Allianz Zentrum für Technik. Ein solches Vorgehen liegt eigentlich schon im Eigeninteresse auf der Hand, doch es gibt noch weitere Gründe, einen Termin mit der Werkstatt zu vereinbaren: Denn wer dem Aufruf zu einem sicherheitsrelevanten Rückruf nicht folgt, riskiert, dass sein Fahrzeug von Kraftfahrt-Bundesamt stillgelegt wird, so Reinkemeyer. Das sei 2013 immerhin rund 9.000 Mal vorgekommen.

Zudem kann ein nicht beachteter Rückruf finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem späteren Weiterverkauf müssten Autobesitzer nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Dann aber kann der Wert des Gebrauchtwagens sinken.

"Produktoptimierung" im Rahmen der Inspektion

Auch wenn die Reparatur länger dauert, muss das Autohaus in der Regel keinen Ersatzwagen stellen. Möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche stellen kann der Autofahrer höchstens, wenn er wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels einen Unfall baut. In den USA haben diverse Kunden Autobauer GM verklagt, weil Menschen aufgrund eines verschwiegenen Defekts zu Tode gekommen sind.

Nicht immer bemerkt der Autofahrer übrigens etwas von einem „Rückruf“: Nicht schwerwiegende, euphemistisch oft als „Produktoptimierungen“ bezeichnete Mängel lassen die Hersteller auch im Rahmen der Inspektion kostenlos von ihren Vertragswerkstätten beheben.

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