Die zu Daimler gehörende App myTaxi verliert den Prozess gegen die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale. Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent seien unzulässig, entschied das Gericht.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter myTaxi eine Niederlage vor Gericht eingefahren. Nachlässe von bis zu 50 Prozent des Taxifahrt-Preises seien wettbewerbswidrig, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Dienstag. Die zum Daimler-Konzern gehörende App hatte Mitte Mai in Deutschland mit solchen Rabatten für Fahrten geworben. Dies war dem Urteil zufolge illegal. Der Richterspruch ist ein weiterer Etappenerfolg für alteingesessene Taxifahrer im Ringen mit neuer Konkurrenz. In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt wurde. Daimler will rechtliche Schritte prüfen. Man sei "der festen Überzeugung", nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, sagte ein Konzernsprecher. Der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, zeigte sich hingegen erfreut. Das Urteil sei wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sagte Zentralenchef Murat Arslan. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro. Dieser liegt der Berechnung der Verfahrenskosten zugrunde. Die Verfahrenskosten müssen noch berechnet werden. Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbietet. Im Gegensatz zu Uber geht es bei myTaxi um Profi-Taxifahrer, welche die App nutzen. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |