Besonders perfide und gar nicht mal so selten: Direkt hinterm Ortsschild steht ein Blitzer und knipst alle, die nicht rechtzeitig abgebremst haben. Das ist zwar gemein, aber durchaus zulässig, wie der Auto Club Europa (ACE) meldet. Volker Lempp beim ACE für Verkehrsrecht zuständig, sagt: „Es gibt von Gesetzes wegen keinen „Toleranzbereich“ beim Tempo, den man im Bereich von Ortseinfahrten gewissermaßen einkalkulieren darf.“ Zwar gibt es bei vielen Körperschaften verschiedene Verwaltungsrichtlinien, die einen Mindestabstand von beispielsweise 150 m Abstand zwischen Ortsschild und Geschwindigkeitsmessanlage vorschreiben können. Dabei handelt es sich aber nicht im eigentlichen Sinne um Gesetze, sondern rein um dienstliche Anweisungen, die jederzeit geändert werden können. Auch auf ein mögliches Bußgeldverfahren haben sie laut Lempp nur eingeschränkte Auswirkungen. Deshalb haben Autofahrer in der Regel schlechte Karten, wenn sie sich in einem solchen Verfahren auf solche Vorschriften berufen: Ein Bonus wird da nur selten gewährt. Einzige Ausnahme ist oft, so der ACE-Sprecher, ein drohendes Fahrverbot. Die meisten Richter sträuben sich, Fahrverbote auszusprechen oder gar den Führerschein zu kassieren, nur weil ein Autofahrer in eine „Falle“ getappt ist. Zahlen muss er dann aber in der Regel trotzdem. Voraussetzung für so eine Milderung ist allerdings ein verkehrsrechtlich fitter Rechtsanwalt, der Messprotokolle und Dienstvorschriften auch aufmerksam liest und in seine Strategie einbezieht. (sb)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 19.05.2011
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