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Bußgeld im Urlaub: Knöllchen nicht einfach aussitzen - Ratgeber: Strafzettel aus dem Ausland

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Knöllchen im Urlaub sind Souvenirs, auf die Urlauber verzichten können. Ignorieren sollten sie die Bußgelder nicht. Wer schnell zahlt, bekommt oft stattliche Rabatte.

Nach dem Urlaub das Knöllchen? Tipps zum Umgang mit Strafzetteln aus dem Ausland gibt der ADAC Nach dem Urlaub das Knöllchen? Tipps zum Umgang mit Strafzetteln aus dem Ausland gibt der ADAC Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Im Urlaub zu schnell gefahren oder falsch geparkt? Wer aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhält, sollte diesen nicht ignorieren. Darauf weist der ADAC hin. Genau prüfen und zügig zahlen, empfiehlt der Autoclub.

Ab einer Grenze von 70 Euro werden Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Aussitzen sei deshalb keine Option, so der ADAC. Weist der Bescheid Fehler auf oder ist das Bußgeld zu hoch, wird man besser sofort tätig und legt unverzüglich Einspruch ein.

Nicht alle EU-Staaten sind beim Eintreiben ihrer Bußgelder gleichermaßen konsequent: Die Niederlande lassen Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz eintreiben, gibt der ADAC ein Beispiel. Irland, Griechenland und Italien vollstrecken ihre Bußgelder dagegen nicht.

Bleibt ein Bescheid unbezahlt, sorgt eine Verkehrskontrolle beim nächsten Urlaub vielleicht für eine unangenehme Überraschung. Das Geld kann in dem Fall nachträglich fällig werden. In Italien verjähren Bußgelder erst nach fünf Jahren. Auch bei Passkontrollen an Flughäfen des Landes fällt man laut ADAC oft als säumig auf.

Mitunter belohnen Länder zügige Bußgeldzahlungen: So sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, wenn Autofahrer innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Großzügige Rabatte gibt es laut ADAC in Frankreich, Großbritannien, Slowenien, Italien, Spanien und Griechenland.

Gut zu wissen: Fällig werden nur Geldbeträge. Fahrverbote aus dem Ausland gelten nicht in Deutschland. Sie sind nur im jeweiligen Land durchsetzbar, erklärt der ADAC.

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