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Schaden beim Abschleppen: Unter Laien haften beide Beteiligte - Recht: Abschlepper und Abgeschleppter teilen sich die Haftung

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Entstehen beim Abschleppen eines Autos Schäden, dann haften alle daran beteiligten Parteien. Das hat das Landgericht München II entschieden.

Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden an einem der beiden Autos, dann haften beide Parteien zu gleichen Teilen Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden an einem der beiden Autos, dann haften beide Parteien zu gleichen Teilen Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Abschlepper und Abgeschleppter sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass an den Autos keine Schäden entstehen. Jedenfalls dann, wenn sie Laien sind. Kommt es etwa durch ein gerissenes Abschleppseil zu einem Schaden, haften sie dafür zu gleichen Teilen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und verweist auf ein Urteil des Landgerichts München II (Az.: 8 S 1561/13).

In dem verhandelten Fall wollte ein Mann das Auto einer Freundin abschleppen. Nachdem es der Fahrerin selbst nicht gelang, das Abschleppseil zu befestigen, legte ihr Bekannter Hand an. Er schraubte die Abschleppöse aber nicht weit genug ein, beim Anfahren riss sie heraus und das vordere Auto wurde beschädigt.

In diesem Fall haften beide Fahrer zu gleichen Teilen, entschied das Gericht. Das falsche Einschrauben der Öse wiege genauso schwer wie die Tatsache, dass die Fahrerin des abgeschleppten Wagens die Bedienungsanleitung nicht beachtet habe, was in ihrer Verantwortung gelegen hätte.

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