• Online: 3.255

Polizeikontrolle: Anhalten ist Pflicht - Pusten und Aussagen nicht - Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle

verfasst am

Blaulicht, Kelle, Polizeikontrolle: Wenn die Beamten nachfragen, haben Autofahrer bestimmte Rechte und Pflichten. Hier steht, was Ihr tun müsst und was nicht.

Polizeikontrolle: Autofahrer müssen nicht alle Fragen beantworten Polizeikontrolle: Autofahrer müssen nicht alle Fragen beantworten Quelle: dpa/Picture Alliance

München - Werden Autofahrer von der Polizei mit Anhaltezeichen dazu aufgefordert, müssen sie stoppen. Wer das nicht tut, riskiert 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Tempo verringern und Blinken sind probate Mittel, um anzuzeigen, dass man bei der nächsten Gelegenheit rechts ran fährt. Dann gilt: Ruhe bewahren und sich so verhalten, dass die Polizisten kein Gefühl der Bedrohung bekommen. Im Dunkeln rät der ADAC dazu, das Licht im Innenraum anzumachen und im Auto auf die Beamten zu warten.

Fragen wie "Wo kommen Sie denn gerade her?" müsse man nicht beantworten, sagt Jost Henning Kärger, stellvertretender Leiter Verkehrsrecht beim ADAC. Auch zu etwaig begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten müssen sich Autofahrer generell nicht äußern. Unterlassen Polizisten eine Belehrung darüber, könne die Aussage später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen den Fahrer genutzt werden. Man sollte darauf hinweisen, sich vorher juristischen Rat holen zu wollen. Allerdings: "Fahrzeugpapiere und Führerschein muss man vorzeigen", sagt Kärger.

Zur Alkoholmessung ins Röhrchen des Messgerätes pusten müssen Autofahrer dagegen nicht. Genauso wenig müssten sie einem Drogenschnelltest - etwa mit einem Teststreifen - zustimmen. "Doch wer das verweigert, muss bei einem Anfangsverdacht damit rechnen, dass ihn die Beamten auf die nächsten Wache mitnehmen, um eine Blutabnahme anzuordnen", erklärt Kärger. Der ADAC rät Autofahrern, die weder Alkohol getrunken noch Drogen genommen haben, den Test mitzumachen, um zügig weiterfahren zu können.

"In einigen Bundesländern können Verwarnungsgelder unter 60 Euro auch sofort bezahlt werden", sagt Kärger. Man müsse das zwar nicht. Aber bei eindeutigen Vergehen, etwa wenn man seinen Führerschein nicht dabei hat, könne es sich lohnen, die 10 Euro dafür sofort zu entrichten. Denn ansonsten können Verwaltungskosten von rund 30 Euro dazukommen. Ab 60 Euro leitet die Polizei immer ein Bußgeldverfahren ein, dessen Bescheid dann per Post kommt.

 

Quelle: dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
271
Hat Dir der Artikel gefallen? 8 von 8 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
271 Kommentare: