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Wohnwagen: Nach zwei Wochen umparken - Regeln für parkende Wohnwagen

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Wohnwagen dürfen am Straßenrand parken. Allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Caravan-Besitzer sollten zudem einige weitere Regeln kennen.

Nach dem Urlaub ist vor dem Strafzettel: Für Wohnwagen gibt es besondere Regeln Nach dem Urlaub ist vor dem Strafzettel: Für Wohnwagen gibt es besondere Regeln Quelle: Bürstner

München – Nach dem Urlaub lassen viele Wohnwagen-Besitzer ihren Caravan noch eine Weile vor dem Zuhause stehen. Dabei gibt es aber einige Regeln zu beachten, auf die der ADAC nun hinweist.

Ein Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug darf maximal zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden. Anderenfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Parkfläche darf zudem nicht durch Zusatzschilder für Pkw oder Busse reserviert sein. Ragt der Caravan über die Parkflächenmarkierung hinaus, ist das Abstellen ebenfalls verboten. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung beträgt 10 bis 30 Euro. Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen dürfen nicht auf dem Gehweg parken. Selbst dann, wenn das Parken dort durch Schilder ausdrücklich erlaubt ist.

Wer beim langfristigen Parken am Straßenrand kein Bußgeld riskieren will, sollte das Zugfahrzeug angekoppelt lassen. Denn für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings ist nicht alles, was erlaubt ist, auch legitim. So sollte beim Parken beachtet werden, dass der Caravan Fußgängern beim Überqueren der Straße nicht die Sicht nimmt. Vor allem Schulkinder sind zu den typischen Wohnwagen-Parkzeiten unterwegs.

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