Vorsicht bei alten Gummis: Für Anhänger mit 100-km/h-Zulassung gilt eine gesetzliche Altersgrenze von sechs Jahren. Essen (dpa/tmn) „Vor allem Caravanbesitzer verlieren das Reifenalter schnell aus dem Blick“, weiß Rainer Camen vom TÜV Nord. „Denn Wohnwagen werden in der Regel wenig bewegt. Die Pneus haben deshalb auch nach Jahren oft noch reichlich Restprofil und machen einen guten Eindruck.“ Doch davon dürfe man sich nicht täuschen lassen und sollte regelmäßig nach dem Reifenalter schauen. Die DOT-Nummer an der Reifenflanke verrät Produktionswoche und -jahr: «1707» bedeutet zum Beispiel, dass der Reifen in der 17. Woche des Jahres 2007 hergestellt wurde. Der Gesetzgeber schreibt für Anhänger mit 100-km/h-Genehmigung ein maximales Reifenalter von sechs Jahren vor. Der Grund: Reifen neigen bei langen Standzeiten dazu, spröde zu werden und feine Risse zu bilden, erläutert Camen. „Dadurch kann Wasser in das Gummi eindringen und das Stahlgewirk im Reifen rosten lassen. Wenn das geschieht, kann ein Reifen bei hoher Belastung während der Fahrt plötzlich zerreißen.“ Außerdem hätten ausgetrocknete Gummis so gut wie keine Haftung mehr. Anhänger ohne Sondergenehmigung, mit denen auch auf Fernstraßen höchstens 80 km/h gefahren werden darf, betrifft die Vorschrift zum Reifenalter nicht. Der TÜV Nord empfiehlt, bei diesen Gefährten die Pneus spätestens mit einem Alter zwischen acht und zehn Jahren zu wechseln.
Quelle: DPA |
verfasst am 10.05.2012
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