Autofahrer mit Behinderung können sich den Neukauf und den Umbau ihres Wagens bezuschussen lassen. Auch Kleinwüchsigen steht diese Leistung zu, wie ein Gericht urteilte.
Quelle: picture alliance / dpa Mainz/Berlin - Kleinwüchsigen steht beim Autokauf unter Umständen ein Zuschuss von der Rentenversicherung zu. Vorausgesetzt, sie brauchen das Fahrzeug aus beruflichen Gründen und wollen es behindertengerecht umbauen lassen. Dann haben sie in der Regel genau wie Behinderte Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts in Mainz (Az.: S 1 R 701/13). In dem verhandelten Fall erwarb ein kleinwüchsiger Mann einen neuen Wagen, der behindertengerecht umgebaut werden musste. Für die Neuanschaffung und die Kosten der Anpassung verlangte er von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Er argumentierte, er benötige den Wagen, um zur Arbeit zu fahren. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sei ungünstig. Die Rentenversicherung verweigerte den Zuschuss mit der Begründung: Auch Nichtbehinderte seien in dieser Situation auf ein Auto angewiesen. Dagegen klagte der Mann. Die Richter sahen die Sachlage anders und gaben dem Kläger Recht. Denn es sei nicht entscheidend, ob ein Nichtbehinderter in der Situation auch auf einen Pkw angewiesen sei. Dieses Kriterium stehe auch dem Anspruch auf einen Zuschuss nicht entgegen. Es sei nicht erforderlich, dass die Behinderung die alleinige Ursache dafür sei, dass der Mann auf ein Auto angewiesen sei. Die Rentenversicherung musste dem Kläger den Zuschuss gewähren. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |