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Unfall: Falschparker haften mit - Rollender Verkehr hauptverantwortlich

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Ein Falschparker haftet mit, wenn sein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.

Wer falsch parkt, haftet mit, wenn sein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist Wer falsch parkt, haftet mit, wenn sein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist Quelle: dpa

Halle - Die Höhe der Haftung des Falschparkers hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot - Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.

In dem verhandelten Fall, über den der ADAC berichtet, war ein Autofahrer beim Ausparken in einen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, der im absoluten Halteverbot stand. Der Halter des falsch geparkten Autos musste 20 Prozent des Schadens bezahlen.

 

Quelle: dpa

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