• Online: 2.436

Was entspricht heute der Führerschein Klasse 3? - Rosa und Grau dürfen mehr

verfasst am

Mit der Führerscheinreform 1999 wurden die Befugnisse der Pkw-Fahrerlaubnis stark eingeengt. Die alten Papierdokumente der Klasse 3 bleiben aber weiterhin gültig.

Die grauen und rosa Führerscheine behalten bis 2033 ihre Gültigkeit Die grauen und rosa Führerscheine behalten bis 2033 ihre Gültigkeit Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Noch vor der Jahrtausendwende wurde das Führerscheinrecht in Deutschland reformiert und an den EU-Standard angepasst. Neben den neuen Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E, wurde auch der EU-Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Der ersetzt die zuvor ausgestellte graue, beziehungsweise 1986 eingeführten rosafarbene, Fahrerlaubnis.
Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind berechtigt, Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).
Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

Avatar von dpanews
64
Hat Dir der Artikel gefallen? 5 von 5 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
64 Kommentare:

der Besitzstand der alten Klasse 3 entfällt aber bei freiwilliger Rückgabe oder Führerscheinentzug

http://www.anwalt-moenchengladbach.de/index.php?...

Avatar von Ascender "Amateur Rennfahrer"
Fiat
Tue Apr 19 14:26:36 CEST 2016

Wie gut es unsere Mütter und Väter noch hatten...
Führerschein 2006 :(

Ausführlicher beim ADAC:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Umtauschtabelle%202015_158383.pdf
https://www.adac.de/.../

Gibt noch so lustige Sachen, dass man mit dem alten B dreirädrige Motorräder fahren darf und mit dem neuen nicht...

notting

Avatar von Timico "Sonntagsautosgucker"
Tue Apr 19 15:02:44 CEST 2016

Wenn ich bedenke, daß ich mit meinem Führerschein von '95 auch ohne "Ahnung" von LKWs einfach zur Autovermietung gehen und mir zB einen Mercedes Atego oder dergleichen ausleihen könnte, dann haben die Anpassungen schon ihre Richtigkeit...:D

Ziemlich schwachsinnige Neu-Regelung.
Mir persönlich stand die Einschränkung durch den "B" schon mehrmals im Wege. Es gibt schließlich Fahrzeuge über 3,5 t, die aber trotzdem keine LKW sind...
Und den C-Führerschein werde ich mit Sicherheit nicht extra machen, nur um im Notfall einen größeren Sprinter fahren zu dürfen.

Zitat:

Ascender schrieb:


Wie gut es unsere Mütter und Väter noch hatten...
Führerschein 2006 :(

Jupp... geht mir ähnlich. Meine Mutter, nie gelernt und "natürlich" keine Ambitionen, dürfte ohne Weiteres 'nen 7,5to + Anhänger fahren...

Und ich... da hörts schon bei 3,5to Pkw/Lkw + 3,5to (5,25to) Anhänger auf... (Kl. BE vor 2013) :mad: / :(

Avatar von Hennaman "GLC 300 4Matic X253"
Tue Apr 19 15:28:50 CEST 2016

Mein erster Führerschein war die Graue Pappe(1979), später habe ich dann den Motorradführerschein Klasse 1 dazu gemacht und bekam den "neuen" Roten (1989) der schon viel kleiner war aber die Klassen blieben erhalten, als dann der Neue Scheckkartenführerschein raus kam habe ich mir diesen Ausstellen lassen! Ich glaube das war 2003

Auch jetzt sind alle Klassen geblieben, verloren geht einem dadurch nichts und schlechter gestellt ist man damit auch nicht!

Mit der Alten Klasse 3 durfte man Fahrzeuge bis GG 7,49 Tonnen fahren und dazu noch einen Anhänger mit Tandemachse mit ebenfalls 7,49 Tonnen zum. GG, somit waren damals schon Züge mit einem Gesamtgewicht von knapp 15 Tonnen erlaubt, daran hat sich auch nichts geändert!
Wäre auch Blöd da mein Geländewagen mit Anhänger auf rund 6 Tonnen kommt!

Man bekam für den Wechsel auf den neuen Führerschein sogar noch ein Leckerlie dazu denn mit dem neuen Führerschein im Scheckkarten Format durfte man mit alter Klasse § Sattelzüge bis 12 Tonnen fahren, diese Klasse ist aber befristet bis zum Vollendeten 50. Lebensjahr, will man den 12 Tonnen darüber hinaus weiter fahren muss man ihn durch eine Ärztliche Untersuchung Verlängern lassen!

Die Eu Führerscheinkarte die 2013 raus kam habe ich aber noch nicht beantragt, der jetzige Scheckkartenführerschein ist ja noch bis 2033 gültig also noch weitere 17 Jahre, würde ich die Scheckkarte jetzt gegen die EU Scheckkarte von 2013 eintauschen dann wäre dieser EU Führerschein nu 15 Jahre gültig und müsste danach Verlängert werden allerdings erfolgt die Verlängerung/Umtausch rein Verwaltungsmäßig, eine Ärztliche Untersuchung findet nicht statt!

So gesehen ist es Relativ egal welche Form und Farbe Dein Führerschein hat Hauptsache Du hast ihn schon lange genug:D und hast ihn nie abgeben müssen:)
Die Alten Führerscheine habe ich beim jeweiligen Umtausch Entwerten lassen und durfte sie behalten.

Jaja EU Führerschein. So richtig einheitlich ist es trotzdem nicht. Fast jedes Land hat irgendwo seine Sonderreglungen....Typisch EU.

Avatar von Sitzheitzung "Dún na nGall"
Tue Apr 19 15:56:08 CEST 2016

Zitat:

@Muffi1 schrieb am 19. April 2016 um 15:44:42 Uhr:


Jaja EU Führerschein. So richtig einheitlich ist es trotzdem nicht. Fast jedes Land hat irgendwo seine Sonderreglungen....Typisch EU.

Irland-GB Auto Führerschein mit 17, muss in D anerkannt werden, Ungarn+Spanien (und andere?) Klasse A1 immer noch dabei... Einheitlich sieht anders aus.

Avatar von Lewellyn "Vorfahrer"
BMW
Tue Apr 19 16:11:59 CEST 2016

Deutschland ist ja auch vor die Hunde gegangen, weil jeder mit Klasse 3 einen 7,5 Tonner fahren durfte.
Hat ja auch jeder gemacht...:rolleyes:

Diese ganzen neuen Regelungen sind einfach nur Gängelung des Volkes.

Avatar von ConvoyBuddy "schraubender Opa"
Opel
Tue Apr 19 16:16:43 CEST 2016

Und in A darf man mit ein paar Stunden Zusatzkurs mit dem auch "Motorräder" bis 125cm³/ 11kW fahren, wenn man sich die Schlüsselnummer 111 eintragen lässt. Aber nur in A.

Einheitlich ist bei den neuen Regeln nur die allgemeine Verwirrung.

Mir wurden bei meiner letzten FS-Verlängerung (wg. Kl. D und meinem Alter alle 2 Jahre) noch Kl. A Schlüsselnummern 79.03, 79.04 eingetragen ....

Zitat:

Code 79.03 und 79.04

Seit dem 19.1.2013 (Umsetzung der letzten EU-Führerscheinrichtlinie) darf man mit der Lenkberechtigung der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge (so genannte Trikes) erst ab dem 21. Lebensjahr lenken. Davor durfte man das schon mit 18 bzw. mit 17 Jahren.

Um bereits erworbene Rechte nicht nachträglich einzuschränken, müssen bei einer Führerscheinneuausstellung für Personen die die Lenkberechtigung der Klasse B aber nicht der Klasse A besitzen, die Codes 79.03 und 79.04 eingetragen werden.

79.03 Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge
79.04 Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Anhänger mit einer höchstzul. Gesamtmasse von 750 kg

Diese Einschränkung berechtigt also nicht zum Lenken von Motorrädern oder Motorräder mit Beiwagen!

Früher galten Trikes als PKW ...

Avatar von kc24 "Umweltzonen? - Danke Nein"
Tue Apr 19 16:52:07 CEST 2016

Was ist nun richtiger? :D
Was entspricht heute dem Führerschein Klasse 3?
oder
Was entspricht heute der Führerscheinklasse 3?

Avatar von electroman "Kottan-Fan"
Tue Apr 19 17:29:18 CEST 2016

Ich mag meine meine graue 84er Pappe. Wenigstens mal ein Vorteil durch höheres Alter, quasi die "Gnade der frühen Geburt".:D

Gruß
electroman

Hennemann , du bringst da eine Menge durcheinander:

Mein erster Führerschein war die Graue Pappe(1979), später habe ich dann den Motorradführerschein Klasse 1 dazu gemacht und bekam den "neuen" Roten (1989) der schon viel kleiner war aber die Klassen blieben erhalten, als dann der Neue Scheckkartenführerschein raus kam habe ich mir diesen Ausstellen lassen! Ich glaube das war 2003
> Die EU Führerscheinrichtlinie ist am 1.1.99 eingeführt worden.<

 

Auch jetzt sind alle Klassen geblieben, verloren geht einem dadurch nichts und schlechter gestellt ist man damit auch nicht!
> Im Gegenteil , man darf mit dem Klasse B oder C1 jetzt mehr als drei Achsen fahren . Der Klasse drei ist nach wie vor auf drei Achsen begrenzt . Wobei mehrere Achsen mit einem max. Abstand , Mittelpunkt der Achsen nicht 1m und darüber , als Einzelachse gelten . Also ein Tandemanhänger mit z.B. 2 Achsen , Abstand mehr als 1m ist nicht erlaubt .<

Mit der Alten Klasse 3 durfte man Fahrzeuge bis GG 7,49 Tonnen fahren und dazu noch einen Anhänger mit Tandemachse mit ebenfalls 7,49 Tonnen zum. GG, somit waren damals schon Züge mit einem Gesamtgewicht von knapp 15 Tonnen erlaubt, daran hat sich auch nichts geändert!

> Das mit den 7,49 t zGm . ist ein horrender Unsinn , wird aber immer wieder fälschlich erzählt .
Es sind exact 7500 kg , also 7,5 t .
Die gebremste Anhängelast durfte nicht größer sein als das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeuges .
Mit dem Kartenführerschein darf derjenige der den Vorbesitz aus dem Klasse 3 hat, aber nur Züge über 12000kg fahren , wenn die Schlüsselzahl 79 eingetragen ist , Der Zug eine durchgehende Bremsanlage , keine Auflaufbremse , nicht mehr als 3 Achsen am Zug und nicht mehr als 18000kg.
Keine Sattelzüge !
Natürlich unter Einhaltung aller Zug-und Einzelfahrzeuglasten .
Vorsicht ein Einachsanhänger darf nur 3500 kg zGm haben .

Wäre auch Blöd da mein Geländewagen mit Anhänger auf rund 6 Tonnen kommt!

 

Man bekam für den Wechsel auf den neuen Führerschein sogar noch ein Leckerlie dazu denn mit dem neuen Führerschein im Scheckkarten Format durfte man mit alter Klasse § Sattelzüge bis 12 Tonnen fahren, diese Klasse ist aber befristet bis zum Vollendeten 50. Lebensjahr, will man den 12 Tonnen darüber hinaus weiter fahren muss man ihn durch eine Ärztliche Untersuchung Verlängern lassen!

>Solange man unter 1200 Kg Zuggewicht bleibt hat das 50 . Lenbensjahr keine Bedeutung .
Also keine ärztlich und augenärztliche Untersuchung , auch keine Verlängerung und UMtausch der Fahrerlaubnis alle 5 Jahre . Vorbesitz aus der Klasse 3 bedeutet alle vorher zugesicherten
Größenverhältnisse im Führerschein bleiben erhalten bis 2033.<

 

Die Eu Führerscheinkarte die 2013 raus kam habe ich aber noch nicht beantragt, der jetzige Scheckkartenführerschein ist ja noch bis 2033 gültig also noch weitere 17 Jahre, würde ich die Scheckkarte jetzt gegen die EU Scheckkarte von 2013 eintauschen dann wäre dieser EU Führerschein nu 15 Jahre gültig und müsste danach Verlängert werden allerdings erfolgt die Verlängerung/Umtausch rein Verwaltungsmäßig, eine Ärztliche Untersuchung findet nicht statt!

> Mir ist nicht klar , von welchem Führerschein , der 2013 herausgekommen sein soll du sprichst ?
Die EU Richtlinie gibt es seit 1.1.99 . Wenn du den nicht bisher umschreiben lassen hast , also du den Scheckkartenführerschein nicht hast , bist du im Besitz des früheren Klasse 3.
Wenn das der Fall wäre würde ich ihn umtauschen , du verlierst nichts , kannst aber in einem anderem Land einige Schwierigkeiten bekommen , wenn ein junger Polizeibeamter mit deinem ihm nicht mehr bekanntem Führerschein sich erst schlau machen muss , was er da in der Hand hält .
Der Führerschein gilt überall in Europa und fast überall auf der Welt , wenn nicht ein Internationaler Führerschein oder nur eine Übersetzung gefordert wird , aber kann man ihm übelnehmen sich erst mal zu informieren ?<
>Zu Internationalem Führerschein noch ein Nachtrag :
Er hat keine Bedeutung solange nicht der Nationale Führerschein vorliegt und mitgeführt wird.<

So gesehen ist es Relativ egal welche Form und Farbe Dein Führerschein hat Hauptsache Du hast ihn schon lange genug:D und hast ihn nie abgeben müssen:)
> Da hast du recht : Nach einem Entzug gibt es nur den Fsch. Klasse B ohne die Größenordnungen aus dem Vorbesitz der Klasse 3 . Also nur bis 3,5 t zGw.<

Die Alten Führerscheine habe ich beim jeweiligen Umtausch Entwerten lassen und durfte sie behalten.

Ich hoffe, ich habe dir geholfen ,ie Sache richtig zu stellen

Giovanni.