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Urteil: Rotes Kennzeichen darf nicht missbraucht werden - Rotes Dauerkennzeichen kann entzogen werden

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Zuverlässige Autohändler erhalten rote Kennzeichen. Das erleichtert die Überführung von Fahrzeugen. Die private Nutzung ist allerdings verboten, sonst droht ein Entzug.

Händler dürfen rote Kennzeichen nicht für private Zwecke nutzen Händler dürfen rote Kennzeichen nicht für private Zwecke nutzen Quelle: dpa/Picture Alliance

Koblenz - Ein rotes Dauerkennzeichen bringt Vorteile mit sich. Autohändler können es nutzen, um nicht angemeldete Fahrzeuge zu überführen oder es für Probefahrten nutzen. Allerdings dürfen sie ein solches Kennzeichen nicht einfach für private Zwecke nutzen, wie sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 5 L 794/14.KO) ergibt. Tun sie es doch, kann einem Händler das rote Dauerkennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte ein Händler das rote Nummernschild für längere Zeit an einem Pkw zum privaten Gebrauch angebracht. Die Aufzeichnungen in dem vorgeschriebenen Fahrtenbuch waren zudem unvollständig. Daher widerrief die Zulassungsstelle die Erteilung des roten Dauerkennzeichens.

Zu Recht: Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen rote Kennzeichen nur an zuverlässige Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden, befand das Gericht. Die Zuverlässigkeit sei wichtig, denn der Inhaber des roten Kennzeichens könne selbst über die jeweilige Zulassung eines Kraftfahrzeugs entscheiden. Da der Händler seine Verpflichtungen nicht eingehalten habe, sei er unzuverlässig. Daher könne ihm das rote Kennzeichen entzogen werden.

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