Ein 23-jähriger Raser aus Saarbrücken muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Er war an einem Unfall mit Todesfolge beteiligt. Eine Berufung wurde abgewiesen.
Saarbrücken - Wegen einer Autoraserei mit tödlichem Ausgang muss ein 23-Jähriger aus dem Saarland zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Mann in einem Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe. Die Richter befanden ihn für schuldig, im August 2016 bei Überherrn im Kreis Saarlouis in eine Gruppe Jugendlicher gerast zu sein. Dabei wurde eine 14-Jährige getötet, zwei andere Jugendliche wurden schwer verletzt. Das Strafmaß blieb damit geringfügig unter dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis, das den Angeklagten im Juli 2017 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Die Verteidigung hatte damals eine Bewährungsstrafe gefordert, ging in Berufung.
Quelle: dpa |