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Schäden durch automatische Barrieren - Schäden durch automatische Barrieren

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Vorsicht bei automatischen Pollern Vorsicht bei automatischen Pollern Saarbrücken - Automatisch betätigte Barrieren wie Schranken oder Polleranlagen müssen nicht über eine Notstopp-Funktion bei unberechtigt einfahrenden Fahrzeugen verfügen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes hervor.

In dem verhandelten Fall hatte ein automatisch ausfahrender Poller an einer nur eingeschränkt befahrbaren Straße das Fahrzeug einer Autofahrerin beschädigt. Die Frau hatte die Anlage für nicht im Betrieb befindlich gehalten und war einem vorausfahrenden Fahrzeug gefolgt, ohne auf das Warnschild „einzeln befahren“ zu achten. Sie verlangte daraufhin vom Betreiber der Anlage die Reparatur des Schadens.

Laut dem Gericht ist der Betreiber mit der Montage des Schildes seiner Verkehrssicherungspflicht jedoch ausreichend nachgekommen. Es sei nicht erforderlich, die Sperranlage so zu konstruieren, dass sich der Poller wieder absenke, wenn sich ein Fahrzeug unberechtigterweise nähere. Die Klage der Autofahrerin auf Schadenersatz wurde daher laut der Deutschen Anwaltshotline abgewiesen. (Az.: 4 U 54/11-16)

Quelle: Spotpress

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