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Mercedes verliert Patentstreit um Airscarf für Cabrios - Schluss mit dem Nackenfön

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Update: Daimler unterliegt vor Gericht im Patentstreit um den Nackenfön "Airscarf". Kunden in Deutschland müssen darauf verzichten - im "Jahr der Traumwagen".

Daimler verbaut Airscarf in fast allen aktuellen Cabrio-Modellen, von SLC bis S-Klasse Daimler verbaut Airscarf in fast allen aktuellen Cabrio-Modellen, von SLC bis S-Klasse Quelle: Daimler

Karlsruhe/Stuttgart - Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. 2016 sollte das "Jahr der Traumwagen" sein bei Mercedes. Der Roadster SL wurde überarbeitet, der kleine SLC und das offene S-Klasse-Coupé kommen neu auf den Markt. Demnächst noch das Cabrio der C-Klasse. Für alle Modelle bietet Daimler den "Airscarf" (etwa: "Luftschal") an. Im Grunde ein integrierter Föhn, der Hals und Nacken wärmt. Allein: Daimler darf den Nackenfön nach dem Urteil des BGH nicht mehr verkaufen.

Update: Einen Auslieferungsstopp für Cabrios mit Airscarf gebe es nicht. "Kunden, die ein Cabrio mit Airscarf bestellt haben, bekommen das Auto", sagte eine Mercedes-Sprecherin zu MOTOR-TALK. Allerdings müsse Mercedes den Nackenfön bei diesen Autos stilllegen.

Der Daimler-Konzern streitet sich seit Ende 2012 um die Patente für die Kopfraumheizung. Der Mercedes-Sprecherin zu folge verfügt der Konzern selbst über mehrere Patente bezüglich der Funktionsweise des Airscarfs. Das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten in früheren Instanzen im Sinne des Autobauers entschieden. Vor dem BGH unterlag das Unternehmen in letzter Instanz endgültig.

Wie die Automobilwoche berichtet, rüstete Mercedes zwei Drittel seiner Cabrios mit Airscarf aus. Es ist ein kostenpflichtiges Extra. Wie viele Fahrzeuge das konkret sind, kommuniziert Mercedes noch nicht. Allerdings dürfen Fahrzeuge den Nackenfön behalten, die vor dem 9. Mai vollständig bezahlt wurden. Daimler verbaut Airscarf seit 1998 und hatte sich den Begriff vor Jahren als Marke eintragen lassen. Der Erfinder Ludwig Schatzinger hält laut Automobilwoche schon seit 1996 ein Patent auf eine Kopfraumheizung.

Daimler verbaut Airscarf in fast allen aktuellen Cabrio-Modellen, von SLC bis S-Klasse Daimler verbaut Airscarf in fast allen aktuellen Cabrio-Modellen, von SLC bis S-Klasse Quelle: Daimler

Daimler überrascht vom Urteil im Patentstreit um Airscarf

"Wir sind vom dem Urteil sehr überrascht und müssen die Auswirkungen und die zu treffenden Maßnahmen nun sondieren", zitiert die Automobilwoche eine Daimler-Sprecherin. Geklagt hatte eine Patentverwertungsgesellschaft. Ob man im Nachgang noch eine Einigung mit der Klägerin erzielen könne, könne das Unternehmen noch nicht sagen. Allerdings soll der Patentschutz schon Ende des Jahres auslaufen. Danach könnte Airscarf theoretisch wieder angeboten werden.

Das Urteil verpflichtet Daimler, "es zu unterlassen, das vorbezeichnete Heizungssystem anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen". Bei jeder Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.

Daimler muss desweiteren Schadenersatz an die klagende Patentverwertungsgesellschaft zahlen. Über die Höhe wurde noch nicht entschieden. Das Gericht fordert dazu Auskünfte von Daimler, wie oft der Airscarf seit dem 28. Februar 1998 hergestellt, ausgeliefert und verbaut wurde.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

Quelle: Automobilwoche

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