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Grundlagen für Infrastrukturgesellschaft noch diese Wahlperiode - Schnelle Weichenstellung für Fernstraßengesellschaft

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Alexander Dobrindt will vor Herbst 2017 die gesetzlichen Grundlagen für eine zentrale Stelle zum Bau von Fernstraßen schaffen. Die Opposition befürchtet Privatisierungen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die zentrale Stelle für Planung, Finanzierung und Bau der Fernstraßen noch in dieser Wahlperiode anschieben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die zentrale Stelle für Planung, Finanzierung und Bau der Fernstraßen noch in dieser Wahlperiode anschieben Quelle: dpa/picture-alliance

Berlin - Die geplante zentrale Gesellschaft zur Planung und Finanzierung von Fernstraßen soll in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht werden. Die Bundesländer hatten erst kürzlich die Schaffung einer solchen Infrastrukturgesellschaft akzeptiert. Jetzt soll nach dem Willen des Verkehrsministeriums noch in dieser Wahlperiode bis Herbst 2017 die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nötig ist unter anderem eine Grundgesetzänderung.

Die Opposition warnte unterdessen vor Privatisierungen. "Eine Bundesfernstraßengesellschaft darf nicht das Einfallstor für private Investoren sein", sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer der Deutschen Presse-Agentur. Sabine Leidig von den Linken sagte, das Parlament müsse dafür sorgen, dass ein Anteilsverkauf und ein Übertragen von Planen und Bauen an Private ausgeschlossen wird.

Die Länder hatten Mitte Oktober als Teil der generellen Einigung auf die künftigen Finanzbeziehungen mit dem Bund die Einrichtung einer "Infrastrukturgesellschaft Verkehr" akzeptiert. Derzeit gibt der Bund das Geld für Autobahnen und Bundesstraßen, während die Länder fürs Planen und Bauen zuständig sind.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol betonte, eine neue Gesellschaft dürfe "nicht auf Kosten der Mitarbeiter errichtet werden." Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Bündelung der Kompetenzen direkt nach der Einigung "einen bedeutenden Schritt" genannt. Details müssen zwischen Bund und Ländern erarbeitet werden.

 

Quelle: dpa

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